1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Frühwald GmbH
("Frühwald") und Kunden von Frühwald und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß
auch für die Erbringung von Leistungen im elektronischen Rechtsverkehr. Abweichungen
von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Frühwald wirksam.
2. Informationen für Vertragsabschlüsse, Zustandekommen des Vertrages
2.1. Sofern nicht auf der Frühwald-Internetseite ausdrücklich anders angegeben, können unter
den Geltungsbereich dieser AGB fallende Verträge ausschließlich in deutscher Sprache
geschlossen werden.
2.2. Die auf der Frühwald-Internetseite angegebenen Informationen sind kein verbindliches
Angebot. Ein Vertrag zwischen Frühwald und dem Kunden kommt zustande, wenn Frühwald
eine Bestellung des Kunden auf elektronischem Weg oder in anderer Form annimmt, oder
wenn eine solche Annahme nicht erfolgt, Frühwald der Bestellung des Kunden durch Liefe-
rung oder Leistung nachkommt. Jedenfalls übermittelt Frühwald dem Kunden unverzüglich
eine elektronische Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung.
2.3. Sofern nicht auf der jeweiligen Frühwald-Internetseite ausdrücklich anders angegeben, wird
der Vertragstext nach Vertragsabschluß von Frühwald nicht gespeichert.
2.4. Frühwald behält sich vor, Bestellungen nur von Kunden aus EU-Ländern nachzu-
kommen.
2.5. Bestellt ein Kunde telefonisch, so muss der Unternehmer ihm den Vertragsinhalt zukommen lassen und eine schriftliche Bestätigung erhalten. Auch Emails sind zulässig.
3. Lieferung und Leistung
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren ab Werk bzw. Ausliefe-
rungslager von Frühwald (gemäß Incoterms 2000); die Zustellung erfolgt auf Gefahr und
Kosten des Kunden an die in der Bestellung angegebene Adresse gemäß der vom Kunden
aus den Vorgaben von Frühwald gewählten Zustellungsart. Die Lieferfrist und die Kosten der
jeweiligen Zustellungsart sind auf der Frühwald-Internetseite angegeben.
3.2. Die Erbringung gekennzeichneter Leistungen bedarf der vorherigen Abstimmung zwischen
Frühwald und dem Kunden, insbesondere hinsichtlich der Termine, die soweit wie möglich unter
Verwendung von elektronischen Fernkommunikationsmittel durchgeführt wird.
3.3. Soweit die bestellte Ware verfügbar ist, gelten sofern nichts anderes vereinbart wurde,
die gesetzlichen Lieferfristen. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, außer sie wurden
ausdrücklich als verbindlich erklärt.
Bei Lieferung gegen Vorauskasse wird die Ware erst nach Zahlungseingang versandt.
(Lieferzeit 4 bis 14 Tage)
3.4. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg, sowie Schäden
trotz ordnungsgemäßer Verpackung hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen
Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden. Die Vorlage der erstellten Niederschrift ist
Voraussetzung für die Ersatzlieferung.
3.5. Wir liefern nur innerhalb der EU.
4. Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
4.1. Für Bestellungen gelten ausschließlich die auf der jeweiligen Frühwald-Internetseite ange-
gebenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten die Preise die gesetzliche
Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den Preisen werden die Kosten der Zustellung in der auf der
jeweiligen Frühwald-Internetseite angegebenen Höhe, sowie allfällige im Zuge der Zustel-
lung anfallenden sonstigen Kosten, Zölle oder Abgaben ("Nebenkosten") verrechnet. So-
fern nicht ausdrücklich anders angeführt, beinhalten die auf der Frühwald-Internetseite an-
gegebenen Preise derartige Nebenkosten nicht. Druckfehler und einzelne Preisänderungen
bleiben vorbehalten.
4.2. Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Kunden gemäß den Vorgaben von Frühwald
gewählten Zahlungsart. Erfolgt bei unbarer Zahlung keine Freigabe durch die Bank bzw.
das Zahlungs- oder Kreditinstitut des Kunden, kann Frühwald den Abschluss des Vertrages
ablehnen, oder - sofern der Vertrag bereits zustande gekommen ist - ohne Setzung einer
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
4.3. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist Frühwald berechtigt Verzugszinsen
in der Höhe von 12 % p. a. sowie die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbrin-
gung der Forderung notwendigen Mahn- und Inkassospesen gemäß der jeweils geltenden
Gebührenordnung oder Inkassoinstitute bzw. dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarif
zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens wird da-
durch nicht ausgeschlossen.
4.4. Das Eigentum an von Frühwald gelieferter Ware geht mit der vollständigen Zahlung aller
aushaftenden Beträge auf den Kunden über.
4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen
Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
4.6. Zahlung EU Länder (außer Österreich)
Nach Bestelleinigung erhält der Kunde eine Vorabfaktura über den Warenwert und die Zustellkosten.
Die Zahlung dieser Rechnung erfolgt durch Überweisung, PayPal oder Kreditkarte im Voraus.
Nach Zahlungseingang erfolgt die Lieferung. (Lieferzeit 4 bis 14 Tage)
4.7. Liefer- und Versandkosten
Innerhalb Österreich: 14,90 EUR
EU Länder, außerhalb Österreich: 29,90 EUR bei Paketen bis 10 kg (ausgenommen sperrige Güter)
Waren über 30 kg werden kostenpflichtig per Spedition geliefert.
5. Bestimmungen für Software
Der Kunde erhält das nichtausschließliche Recht, von Frühwald gelieferte Software entspre-
chend der jeweiligen Softwarebeschreibung zu benutzen. Software darf im Rahmen der
zwingenden Bestimmungen der §§ 40d und 40e UrhG vervielfältigt und dekompiliert wer-
den. Weitere Rechte an gelieferter Software werden nicht übertragen.
6. Gewährleistungshaft, Haftung
6.1. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. KSchG, so kommen die gesetzlichen Gewährleistungs-
und Haftungsbestimmungen zur Anwendung. Sofern der Kunde nicht Verbraucher i.S.d.
KSchG ist, gelten die nachfolgenden Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen:
6.2. Frühwald ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden
Mangel, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht
und der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Pro-
spekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den
Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet
werden. Vom Hersteller gewährte Garantien und Gewährleistungen müssen im Vertrag
separat vereinbart werden.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände
besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist be-
ginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6.1.
6.4. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel
unverzüglich schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat. Bei Vorliegen eines gewährlei-
stungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 8.1. hat Frühwald nach seiner Wahl am Erfüllungs-
ort die mangelhafte Leistung bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich
zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzu-
nehmen.
6.5. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (zum
Beispiel für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu La-
sten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten beim Kunden sind die erforderlichen Hilfs-
kräfte, Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum
von Frühwald.
6.6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Frühwald
bewirkter Anordnung und Montage ungenügender Benützungsbedingungen, Überbean-
spruchung der Teile die von Frühwald angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger
Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialen entstehen; dies gilt eben-
so bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Frühwald
haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, eigenmächtiger Ände-
rungen auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zu-
rückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die
einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt
Frühwald keine Gewähr.
6.7. Frühwald haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungs-
gesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden
und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus
Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
6.8. Ansprüche des Kunden sind insbesonders ausgeschlossen, wenn Fehler auf
a) unsachgemäße Behandlung der Ware,
b) unsachgemäße Installation oder
c) die Nichtbeachtung der Bedingungsanleitung
durch den Kunden zurückzuführen sind.
6.9. Frühwald haftet für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für
sonstige Schäden haftet Frühwald ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
Frühwald oder ihrer Erfüllungsgehilfen nicht. Davon unberührt bleibt die Haftung von Frühwald
nach den Produkthaftungsgesetz. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist weiters jede
Haftung von Frühwald für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Informati-
ons- bzw. Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.
7 Datenschutz
7.1. Die Kundendaten (Name, Adresse, Bestelldaten) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden
grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Vertrages, ins besonders zu Verwal-
tungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet. Aus technischen
Gründen kann es erforderlich sein, dass die Kundendaten auf dem Server eines Dritten
gespeichert werden; der Kunde wird darauf auf der jeweiligen Frühwald-Internetseite ge-
sondert hingewiesen. Eine sonstige Übermittlung der Kundendaten erfolgt grundsätzlich
nur im Rahmen der Abwicklung der vom Kunden gewählten Zahlungsart mit der Bank
bzw. dem Zahlungs- oder Kreditkarteinstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchfüh-
rung des jeweiligen Vertrags (zum Beispiel an Erfüllungsgehilfen von Frühwald).
7.2. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihm Frühwald oder auch Vertrags-
partner von Frühwald Informationen über Waren oder Leistungen schriftlich oder per E-Mail
zu senden oder ihn in sonstiger Weise (zum Beispiel per Telefon) kontaktieren. Eine sol-
che Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.
7.3. Für Abrechnungszwecke mit den Krankenkassen können diese Daten
verwendet und an diese übermittelt werden.
8. Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG
8.1. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. KSchG, hat er das Recht von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von acht Werktagen ab Zustellung der Ware
vom Vertrag zurückzutreten (für Online Bestellungen gelten die 14 Tage Rückgaberecht).
Es genügt, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist die Rücktrittserklärung absendet.
8.2. Im Fall des Rücktritts wird der Kaufpreis Zug um Zug gegen Zurückstellung der Ware
rückerstattet, ausschließlich der Lieferkosten; der Kunde hat Frühwald ein angemessenes Entgelt für die zwischenzeitige
Benützung der Ware und eine Entschädigung für eine allfällig eingetretene Wertminde-
rung zu leisten. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung.
8.3. Dem Kunden steht nach § 5f KSchG unter anderem bei Verträgen über
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben
Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
b) Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt werden,
c) Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Waren vom
Kunden entsiegelt wurden, kein Rücktrittsrecht zu.
8.4. Bei folgenden Medizinprodukten besteht aus hygienischen Gründen kein Rücktrittsrecht
bzw. Rückgaberecht Inkontinenzprodukte und Matratzen.
9. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurch-
führbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine
wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
10. Exportkontrolle
Die Erfüllung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen
Exportgenehmigungen erteilt werden bzw. dass keine solchen Hindernisse aufgrund öster-
reichischer, europäischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung ent-
gegenstehen. Entsprechende Hinweise zu den anwendbaren Exportvorschriften finden
sich auf den jeweiligen Frühwald-Internetseiten. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber
Frühwald zur Einhaltung aller anwendbaren Exportvorschriften.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
Ist der Käufer nicht Verbraucher i. S. d. KSchG, so ist zur Entscheidung aller aus dem Ver-
trag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbe-
stehen - das sachlich zuständige Gericht für die Stadt Wien ausschließlich zuständig.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungs-
normen. Die Anwendung des UNCITRAL - Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Stand: Jänner 2024