Bewilligung

Die Kosten für die meisten Rollstühle und Heilbehelfe werden meist ganz oder teilweise von den Krankenkassen, den Gemeinden oder Ländern, dem Bundessozialamt oder anderen Stellen übernommen. Dafür ist jedoch neben einer entsprechenden Verordnung eine Bewilligung des Chefarztes erforderlich.
Um Ihnen den für viele Kunden zusätzlichen Weg zur Krankenkasse zu ersparen übernehmen wir gerne Ihre Unterlagen und reichen die Bewilligung für Sie ein. Durch diese kostenlose Dienstleistung können Sie sichergehen, dass Ihr Antrag auf Kostenübernahme von erfahrenen Mitarbeitern unserer Firma komplett zusammengestellt und so rasch als möglich an die zuständigen Referenten der verschiedenen Kassen weitergeleitet wird.

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